Besuchen Sie unseren ELO Fachtag am 09.05.2017 in unserem Beratungszentrum in Neumünster.
Denn: Ab dem 1. Januar 2017 gelten die Verordnungen der GoBD uneingeschränkt.
Für Sie bedeutet das konkret:
Die Pflicht zur Archivierung jeglicher elektronischer Dokumente gilt für alle Unternehmen, die Geschäfte auf dem digitalen Weg abwickeln. Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet, beispielsweise per Mail versendet oder empfangen, müssen diese unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine einfache Ablage in einem Dateisystem erfüllt diese Anforderungen nicht.
Wie können wir Sie unterstützen?
Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist zur Gewährleistung der geforderten Unveränderbarkeit für die vorgenannten digitalen Unterlagen und Dokumente nach dem derzeitigen Stand der Technik der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems die beste Wahl.
Nutzen Sie das neue Gesetz und überprüfen Sie jetzt gemeinsam mit uns, ob Ihre Archivierung den neuen Anforderungen genügt. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Umsetzung einer rechtskonformen Archivierung. Führend im Bereich der E-Mail-Archivierungslösungen ist ELO.
ELO bietet nicht nur eine manipulationssichere, gesetzeskonforme E-Mail-Archivierung, sondern auch ein optimales Preis-Leistungsverhältnis. Nutzen Sie unser Kontaktformular zur Anmeldung.